Telekom-Doping: Uniklinik entließ Oberarzt
onlineurteile.de - Der Sportmediziner und Oberarzt der Universitätsklinik Freiburg war Mannschaftsarzt des (2007 aufgelösten) Telekom- bzw. T-Mobile-Radteams. Ein ehemaliger Masseur beschuldigte ihn im Frühjahr 2007, den Radfahrern u.a. das Dopingmittel EPO gegeben zu haben. Die Universität berief sofort eine Expertenkommission ein, um die Dopingvorwürfe aufzuklären. Trotzdem durfte die Freiburger Sportmedizin von da an keine Athleten des Deutschen Olympischen Sportbunds mehr betreuen.
In Gesprächen mit dem Arbeitgeber leugnete der Oberarzt zunächst jede Beteiligung am Dopingsystem. Als in einer Fernseh-Talkshow ein Radprofi aussagte, der Sportmediziner habe das Team mit EPO versorgt, gab er es schließlich zu. Daraufhin kündigte ihm der Arbeitgeber - das Land Baden-Württemberg als Träger der Universitätsklinik - im Mai 2007 fristlos.
Vergeblich klagte der Oberarzt gegen die Kündigung: Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg erklärte sie für wirksam (22 Sa 5/09). Schon zum Zeitpunkt der Kündigung sei der Verdacht, dass dem Mediziner schwerwiegendes Fehlverhalten vorzuwerfen sei, gut begründet gewesen. Allein der Verdacht zerstöre die Basis vertrauensvoller Zusammenarbeit zwischen Arzt und Klinik.
Mittlerweile stehe fest, dass der Sportmediziner aktiv am systematischen Eigenblutdoping des Radteams beteiligt war - weit über sein damaliges Geständnis hinaus. Der Abschlussbericht der Expertenkommission bestätigte, der Oberarzt habe während der Tour de France 2006 mehreren T-Mobile-Fahrern unter Gefahr für deren Gesundheit Eigenblutinfusionen verabreicht. Und das in den Räumen und mit den Mitteln der Universitätsklinik.
Das verstoße offenkundig in grober Weise gegen die arbeitsvertraglichen Pflichten eines Oberarztes und habe das Ansehen des Klinikums erheblich beschädigt. Dieser Umstand mache es für den Arbeitgeber unzumutbar, das Arbeitsverhältnis fortzusetzen.