Terrier-Welpe erkrankt

Muss sich der Hundekäufer an den Züchter halten oder an den Tierarzt?

onlineurteile.de - Kaum hatte der Familienvater für seine Kinder einen Terrier-Welpen erstanden (Kostenpunkt: 390 Euro), erkrankte das Tier an bakteriell bedingtem blutigem Durchfall. Vier Tage nach dem Kauf brachte er den kleinen Hund zum Tierarzt. Die Kosten für diesen und alle folgenden Arztbesuche (379,39 Euro) forderte der Hundebesitzer anschließend vom Züchter.

Der Züchter (später: seine Witwe) stellte sich auf den Standpunkt, der Käufer hätte sich zuerst an ihn wenden und eine Heilbehandlung verlangen müssen (juristisch ausgedrückt: die "Nachbesserung mangelhafter Ware"). Wenn er auf eigene Faust zum Tierarzt gehe (= den "Mangel selbst beseitige"), könne er keinen Schadenersatz für die Kosten fordern. Beim Bundesgerichtshof setzte sich jedoch der Käufer durch (VIII ZR 1/05).

Schon aus Gründen des Tierschutzes sei es unzumutbar, eine Notfallmaßnahme aufzuschieben, erklärte der BGH: Es wäre absurd, den kranken Hund erst zum Wohnort des Züchters zu transportieren, anstatt ihn sofort zum Tierarzt zu bringen. Jeder Zeitverlust sei bei einer akuten Erkrankung riskant, auch wenn sich vielleicht hinterher herausstelle, dass sie nicht lebensbedrohlich war.

Zudem hielten sich die Kosten der Behandlung (absehbar) in Grenzen. Und: Sie wären auch dann in gleicher Höhe angefallen, wenn der Hundekäufer sich zuerst an den Züchter gewandt und dieser einen Tierarzt beauftragt hätte.