Testamentsvollstrecker entlassen

Er legte sich mit allen an - und schadete damit den Erben

onlineurteile.de - Eine kinderlose alte Frau hatte im Testament ihren Pflegesohn zum Testamentsvollstrecker ernannt. Die Erbengemeinschaft bestand aus ihm und einigen Nichten und Neffen der Frau, mit denen es nach dem Tod der Erblasserin jede Menge Zoff gab. Der Pflegesohn zeigte eine Nichte, die Betreuerin der Seniorin in Vermögensangelegenheiten gewesen war, wegen Untreue an. Als die Staatsanwaltschaft das Verfahren einstellte, sprach er den Juristen jeglichen Sachverstand ab. Der Testamentsvollstrecker beschimpfte Rechtspfleger und Richter, überzog sie mit Dienstaufsichtsbeschwerden. Einem Anwalt anderer Erben sagte er nach, "in den Grundrechenarten bestenfalls auf dem Niveau eines Grundschülers" zu sein ...

Schließlich beantragten die übrigen Erben mit Erfolg seine Entlassung. Der Pflegesohn sei offenkundig nicht in der Lage, auf Konflikte sachlich zu reagieren, stellte das Oberlandesgericht Hamm fest (15 W 277/06). Ohne Grund habe er den Anwalt mehrerer Erben beleidigt und Erben und andere Verfahrensbeteiligte mit unhaltbaren Vorwürfen vor den Kopf gestoßen. Er greife jeden an, der anderer Meinung sei, und spreche ihm jegliche Qualifikation ab.

Diese Art von Amtsführung sei für die Erbengemeinschaft nicht hinnehmbar: Ein Testamentsvollstrecker müsse unparteilich die Interessen aller Beteiligten wahren und sachorientiert zur Problemlösung beitragen. Der Pflegesohn dagegen gefährde die baldige Verteilung des Nachlasses und die Klärung der Probleme - zum Beispiel mit dem Finanzamt -, indem er Streitigkeiten mit allen Behörden provoziere.