Teure Arztrechnung

Stichpunktartige Begründung für erhöhten Gebührensatz geht in Ordnung

onlineurteile.de - Der Bandscheibenvorfall kam ihn teuer zu stehen: Als dem Patienten nach erfolgreicher Operation die Rechnung präsentiert wurde, staunte er nicht schlecht. Fast 3.000 Euro sollte er bezahlen und bei näherem Hingucken sah er, dass man ihm bei einigen ärztlichen Leistungen den 2,5-fachen Satz berechnet hatte. Vor dem Klinikaufenthalt hatte sich der Patient erkundigt: Wenn der 2,3-fache Gebührensatz überschritten werde, so hatte er erfahren, müssten die Mediziner eine Erklärung dafür geben. Ein Zettel mit ein paar Stichworten, wie er seiner Rechnung beigelegt war, könne da doch keinesfalls ausreichen, meinte der Patient und blieb das Geld schuldig.

Doch das Amtsgericht München erklärte Stichpunkte für ausreichend (213 C 30342/02). Eine Rechnung solle nicht mit langen Ausführungen überfrachtet werden. Genauere Erläuterungen könne der Patient jederzeit von der Klinik erbitten. Das habe er aber nicht getan. Stichhaltige Argumente gegen die Rechnung habe er ebensowenig vorgetragen. Die Klinikrechnung sei nachvollziehbar und klar genug, um sie bei einer Krankenversicherung einzureichen oder sie von einem Sachverständigen überprüfen zu lassen. Also müsse sie auch bezahlt werden.