Teure Konfirmationsfeier
onlineurteile.de - Die Tochter geschiedener Eltern lebte bei der Mutter, der Vater zahlte monatlich 539 DM Unterhalt. Dann kam finanziell einiges zusammen: eine 5-tägige Klassenfahrt nach Italien und die Konfirmation standen an. Die Tochter legte vor allem Wert auf eine schöne Konfirmationsfeier und verlangte von ihrem Erzeuger einen Zuschuss. Der Vater wollte aber nicht mehr Geld herausrücken.
Wenn außergewöhnlicher und außergewöhnlich hoher Bedarf bestehe, müsse der unterhaltspflichtige Vater die Kosten zusätzlich übernehmen, erklärte das Kammergericht in Berlin (19 WF 259/02). Voraussetzung: Der Bedarf müsse so hoch sein, dass es für Mutter und Kind unmöglich sei, die Kosten aus den laufenden Unterhaltszahlungen zu bestreiten oder dafür Rücklagen zu bilden.
Bei der Konfirmationsfeier treffe dies zu: Von dem relativ geringen Unterhalt (539 Mark) könne man keine Summe ansparen, die für eine angemessene Feier ausreichte. Angesichts der Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Familie müsse sich deshalb der Vater an den Kosten der Konfirmationsfeier mit einem Betrag von 1.500 DM beteiligen. Anders sei es bei der Klassenreise, die 150 DM koste. Diese sei auch ohne Extra-Zuschuss vom Vater zu finanzieren.