Teure SMS-Sonderdienste

Telefongesellschaft muss Einzelverbindungsnachweis vorlegen

onlineurteile.de - Zwei Monate hintereinander bekam der Handybesitzer von seiner Mobilfunkgesellschaft eine horrende Rechnung. Es ging jeweils um den Posten Sonderdienste "SMS-Servicedienst 1,99 Euro (brutto)". Für März 2003 rechnete das Telefonunternehmen 440 Sonderdienste ab (754,82 Euro), für April 450 (771,98 Euro). Der Kunde behauptete, er habe keine Sonderdienste bemüht und zahlte diese Rechnungsposten nicht.

Vergeblich klagte die Telefongesellschaft die Gebühren ein. Ihre Listen mit Daten geführter Telefonate bzw. versendeter SMS-Mitteilungen überzeugten das Amtsgericht Bremen nicht (22 C 12/04). Dies seien keine korrekten Einzelverbindungsnachweise, sondern chronologisch ungeordnete Listen von Gesprächen und SMS-Versendungen. Entscheidend sei jedoch, dass man den Versender der fraglichen SMS (1,99 Euro pro SMS) nicht erkenne: Da stehe jeweils nur "SMS-Chat".

Wer sich hinter dieser Absenderbezeichnung verberge, habe das Telefonunternehmen nicht aufklären können. So bleibe aber im Dunkeln, mit wem diese Verbindungen zu Stande gekommen seien. Dass der Kunde tatsächlich bewusst und gewollt Sonderdienste angerufen - und damit Verträge mit Mehrwertdiensteanbietern geschlossen - habe, sei damit nicht belegt.