Teures betreutes Wohnen
onlineurteile.de - Der Mann war schon während seiner ersten Ehe alkoholkrank und nach der Entfernung einer Hüfte behindert. Seine zweite Ehefrau pflegte ihn bis zu ihrem Tod. Dann wurde es für den Mann teuer. Denn der verwitwete Rentner musste in eine Anlage ziehen, die nach dem Prinzip "Betreutes Wohnen" funktionierte. Das Appartement kostete 1.518,54 Euro monatlich. Deswegen wollte er die Unterhaltszahlungen an seine erste Ehefrau einstellen und zog vor Gericht.
Da der Mann nicht in der Lage sei, sich selbst zu versorgen, müsse man die hohen Kosten des betreuten Wohnens beim nachehelichen Unterhalt berücksichtigen, entschied das Amtsgericht Besigheim (2 F 292/03). Die jetzige Pflegebedürftigkeit des Rentners sei schon während der Ehe absehbar gewesen. Seine Einkünfte seien deshalb um den krankheitsbedingten Mehrbedarf zu kürzen - und damit falle der Anspruch der ersten Ehefrau auf Unterhalt weg.
Von den erhöhten Aufwendungen für betreutes Wohnen zog der Amtsrichter eine Pauschale von 360 Euro ab (für den Teil der Miete, den der Rentner auch anderswo hätte aufbringen müssen) und die Leistungen der Pflegeversicherung nach Pflegestufe I (384 Euro). Es blieb ein krankheitsbedingter Mehraufwand für betreutes Wohnen von 774,54 Euro. Dem stand eine monatliche Rente von nur 846,81 Euro gegenüber. Von den restlichen 72,27 Euro könne er den Unterhalt der Ex-Frau nicht bestreiten, meinte der Amtsrichter.