Textilreinigung verschlampt "Designer"-Hose

Besitzerin verlangt 1.250 Euro Schadenersatz - und bekommt 233 Euro

onlineurteile.de - In einer Textilreinigung war eine Hose verschwunden. Die Kundin verlangte für das "Designerstück" eine üppige Entschädigung von 1.250 Euro. Denn die Hose gehörte zu einem Hosenanzug, den sich die Frau - angeblich aus einem Originalstoff der Firma Yves Saint Laurent - in Shanghai hatte schneidern lassen. Doch eine Quittung konnte die Kundin nicht vorlegen. Das Landgericht Berlin verurteilte das Reinigungsunternehmen dazu, ihr 233 Euro Schadenersatz zu zahlen (52 S 90/07).

Mehr stehe der Kundin nicht zu, so das Landgericht, denn der vermeintliche Yves-Saint-Laurent-Hosenanzug sei bestenfalls eine unzulässige Imitation. Produkte für Yves-Saint-Laurent würden ausschließlich in Frankreich produziert. Der chinesische Stoffe-Hersteller habe dafür keine Lizenz. Außerdem definiere sich ein Designerstück nicht nur durch den Stoff, sondern vor allem durch den Schnitt. Der Wiederbeschaffungswert der Hose liege bei höchstens 400 Euro.

Dass man "sogar in Deutschland" einen maßgeschneiderten Anzug billiger bekommt, belegten die Richter mit der Preisliste eines Maßkonfektions-Unternehmens. Natürlich könne nun der Anzug nicht mehr als Anzug getragen werden, räumten sie ein. Andererseits habe die Jacke auch in Kombination mit einer anderen Hose noch einen gewissen Gebrauchswert. Der Verlust der Hose sei daher nur mit zwei Dritteln des geschätzten Werts anzusetzen.

Dazu komme ein Abzug von 12,5 Prozent, weil die Hose schon ein paar Jahre alt sei. Schließlich bestimme sich die Nutzungszeit eines Designerstücks nicht durch die Haltbarkeit, sondern durch die Mode. Nach ca. vier Jahren sei ein Hosenanzug (vergleichbar einem klassischen Abendkleid) nicht mehr "up to date".