Theologieprofessor fällt vom Glauben ab
onlineurteile.de - Die theologische Fakultät der Universität Göttingen berief 1983 einen Theologen als Professor für das Fach "Neues Testament". 1998 sagte sich der Professor in verschiedenen Veröffentlichungen und in öffentlichen Erklärungen vom christlichen Glauben los. Daraufhin entzog ihm die Universität das Fach "Neues Testament" und gab ihm auf, künftig "Geschichte und Literatur des frühen Christentums" zu lehren. In diesem Fach müssen angehende Theologen und Religionslehrer keine Prüfungen ablegen: Von der Theologenausbildung der evangelischen theologischen Fakultät war der Professor damit ausgeschlossen.
Gegen diese Maßnahme wandte sich der Professor: Sie stelle einen unzulässigen Eingriff in die Freiheit von Forschung und Lehre dar. Doch das Bundesverwaltungsgericht bestätigte die Entscheidung der Universität (2 C 31.04). Die theologische Fakultät sei konfessionsgebunden, vermittle Glaubenssätze und bilde den theologischen Nachwuchs der evangelischen Kirche aus. Das Amt eines Hochschullehrers sei in dieser Fakultät also an den christlichen Glauben gebunden.
Die Universität sei nicht nur berechtigt, sondern sogar verpflichtet, an theologischen Fakultäten den Lehrbetrieb so zu organisieren, dass er kirchlichen Ansprüchen genüge. Das staatliche Amt des Professors werde durch die Änderung nicht angetastet. Er könne sich weiterhin - außerhalb der Theologenausbildung - am Lehr- und Prüfungsbetrieb der Universität beteiligen und Studenten sowie Doktoranden betreuen.