Thrombose-Behandlungen verschwiegen

Berufsunfähigkeitsversicherung kann Vertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten

onlineurteile.de - 2001 hatte der Bauschlosser bei einem Versicherungsunternehmen eine Berufsunfähigkeitsversicherung beantragt. Im Antragsformular wird nach Krankheiten in den letzten zehn Jahren gefragt. Die Frage verneinte er. Nur eine "Angina" habe ihn im Januar 2001 geplagt, gab der Mann an, da habe er ein Antibiotikum nehmen müssen. Tatsächlich war er jedoch einige Male krankgeschrieben, allein wegen Thrombose drei Mal. Die Behandlungen dauerten jeweils mehrere Wochen, in denen der Bauschlosser arbeitsunfähig war.

Der Versicherungsvertrag kam zustande. Als der Versicherungsnehmer jedoch 2011 wegen Bandscheibenproblemen eine Berufsunfähigkeitsrente von 900 Euro monatlich beantragte, zog der Versicherer Erkundigungen ein und kam ihm auf die Schliche. Über die Vorerkrankungen informiert, focht das Unternehmen den Versicherungsvertrag wegen arglistiger Täuschung an.

Vergeblich behauptete der Versicherungsnehmer, "die habe er vergessen". Rückenschmerzen habe er als medizinischer Laie nicht als Krankheit angesehen. Er habe nicht gewusst, dass man so etwas angeben müsse. Damit kam der Mann beim Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe nicht durch: Er habe keinen Anspruch auf Berufsunfähigkeitsrente, entschied das OLG, weil er den Vertrag durch Betrug erlangt habe (12 U 140/12). Die Versicherung habe den Vertrag wirksam angefochten.

Der Bauschlosser habe Umstände verschwiegen, die das Risiko des Versicherers wesentlich erhöhten. Seine Behauptung, er habe die Beschwerden "vergessen" oder für unerheblich gehalten, sei eventuell in Bezug auf eine Bindehautentzündung nachvollziehbar, die sieben Jahre zurückliege. Wenn mehrfach Rückenbeschwerden auftraten, hätte sich dem Mann jedoch der Gedanke aufdrängen müssen, dass dieser Umstand für die Entscheidung des Versicherers "Pro oder Contra Vertrag" wichtig war.

Das gelte erst recht für die drei Thrombose-Behandlungen: Als der Bauschlosser den Antrag stellte, lagen sie nicht lange zurück. Zwei Mal war er deshalb sogar einen Monat lang arbeitsunfähig. So etwas vergesse niemand. Der Antragsteller habe die Vorerkrankungen "unter den Tisch fallen lassen", um den Vertragsschluss nicht zu gefährden. Schwere oder chronische Erkrankungen absichtlich zu verschweigen, stelle eine arglistige Täuschung des Vertragspartners dar. Hätte der Versicherer über die Thrombose Bescheid gewusst, hätte er den Versicherungsantrag nicht angenommen.