Tiefe Pfütze macht Motor den Garaus
onlineurteile.de - Es regnete wie aus Kübeln - auf einer Straße bildete sich eine tiefe Wasserpfütze. Sie wurde einem Autofahrer zum Verhängnis: Beim Durchfahren der Pfütze bekam der Motor einen Wasserschlag und starb ab. Danach war er nicht mehr zu gebrauchen, was für den Wagen das "Aus" bedeutete. Für den Schaden sollte die Teilkaskoversicherung aufkommen, doch diese weigerte sich, den Wiederbeschaffungswert (abzüglich Restwert) von 5.757 Euro zu ersetzen.
Der Autofahrer zog vor Gericht und brachte vor, trotz Aquaplaning sei ansonsten der Straßenverkehr "normal" gewesen. Er sei sehr langsam gefahren, habe jedoch in der Dunkelheit Tiefe und Ausmaß der Pfütze nicht abschätzen können. Beim Landgericht Lübeck hatte der Mann keinen Erfolg (4 O 80/03).
Es komme hier nicht darauf an, ob der Autofahrer zu schnell gefahren sei, stellten die Richter fest, oder ob er die Pfütze hätte umfahren können. Nach den Versicherungsbedingungen schulde ihm die Kaskoversicherung nur Ersatz, wenn ein Wasserschaden direkt durch eine Überschwemmung verursacht werde. Letztlich sei aber der Motorschaden auf sein eigenes Verhalten zurückzuführen, denn er sei in die Wasserpfütze hineingefahren.