Tiefes Schlagloch in belebter Straße

Gemeinde haftet für Schäden an Felgen und Reifen

onlineurteile.de - Als der Mann hinter einer Baustelle mit seinem Wagen wieder auf die rechte Fahrspur schwenkte, gab es auf einmal einen dumpfen Schlag: Das Auto war in ein ziemlich tiefes Schlagloch geraten. Irgendwo weiter weg hatte zwar ein Verkehrsschild gestanden, das auf Straßenschäden hinwies. Aber auf so ein Loch war der Autofahrer wirklich nicht gefasst gewesen. Zwei Felgen und ein Reifen waren kaputt. Für den Schaden sollte die Gemeinde geradestehen.

Die Kommune weigerte sich und wurde vom Autofahrer mit Erfolg verklagt. Im Prinzip müssten sich Straßenbenutzer den Verhältnissen anpassen, stellte das Oberlandesgericht Celle fest (8 U 199/06). Die für Verkehrssicherheit verantwortliche Straßenbehörde sei aber verpflichtet, für relativ gefahrlose Fahrt auf allen Straßen zu sorgen. Eine Gefahrenquelle wie diese - das Schlagloch sei mindestens 20 Zentimeter tief gewesen - hätte sie sichern müssen, zumal es sich um eine viel befahrene Durchgangsstraße in einer Großstadt handelte.

Auch bei konzentrierter Fahrweise konnten Autofahrer dieses Hindernis kaum erkennen, da die Sicht durch die Baustelle verdeckt war, so das Gericht. Da genüge es nicht, die Geschwindigkeit zu begrenzen und irgendwo vor der Baustelle ein Schild mit dem Hinweis "Straßenschäden" hinzustellen. Weil den Fahrer ein Mitverschulden treffe, müsse er aber die Hälfte der Kosten selbst tragen. Auf derart schlechten Straßen müsse man entsprechend fahren, d.h. so, dass man jederzeit anhalten könne ("Sichtfahrgebot").