Tierquäler wird seine Rösser los
onlineurteile.de - Immer wieder hatte das Landratsamt gravierende Mängel auf einem Hof beanstandet, dessen Inhaber Pferde, Esel und andere Tiere hielt. Er versorge die Tiere nicht ausreichend mit Wasser und Futter, kritisierten die Kontrolleure des Veterinäramts. Pferde hätten kaum Auslauf, die Boxen seien zu eng, Hufpflege und Gesundheitsvorsorge mangelhaft.
Trotz wiederholter Aufforderungen des Landratsamts änderte sich an den Zuständen nichts - nicht einmal nach einem Strafbefehl wegen Tierquälerei. Dann ordnete das Veterinäramt an, der Mann müsse den Bestand an Pferden auf maximal zehn Tiere reduzieren und die anderen abgeben, darunter alle Hengste. Obwohl 4.000 Euro Zwangsgeld drohten, ignorierte der Pferdezüchter die Auflagen.
Nun setzte das Landratsamt dem Widerspenstigen eine letzte Frist: Wenn er die Auflagen nicht innerhalb von sechs Wochen umsetze, werde die Behörde das an seiner Stelle und auf seine Kosten tun (juristisch: Ersatzvornahme). Man werde ihm die überzähligen Tiere wegnehmen und sie an zuverlässige Tierhalter verkaufen. Kostenpunkt: 700 Euro pro abgeholtem Pferd.
Dagegen und gegen das Zwangsgeld klagte der Pferdebesitzer, scheiterte jedoch beim Verwaltungsgericht Würzburg (W 5 K 12.524). Ein weiteres Mal Zwangsgeld anzudrohen oder ein Strafverfahren einzuleiten, wäre sinnlos gewesen, so das Gericht.
Nichts davon habe den Tierhalter bisher zum Umdenken gebracht. Dass er auf diese Weise zu bewegen wäre, seine Pflichten zu erfüllen, sei also auch künftig nicht zu erwarten. Daher sei die Ersatzvornahme als Mittel rechtmäßig.
Sollte der Verkauf der Pferde einen Erlös erbringen, der die kalkulierten Transportkosten von 700 Euro pro Tier übersteige, werde dem Pferdebesitzer die Differenz gutgeschrieben. Wenn nicht, müsse er die Transportkosten und das Zwangsgeld in voller Höhe zahlen.