Tierquälerin muss Pferde weggeben
onlineurteile.de - Nebenbei leitete die Geschäftsführerin eines Bauunternehmens ein Gestüt mit 22 Pferden. Doch eine Pferdeliebhaberin schien die Frau nicht zu sein. Bei einer Kontrolle stellte der Amtstierarzt zahlreiche Missstände fest. Zwei Stuten hatten so verformte Hinterhufe, dass sie nur unter starken Schmerzen stehen und gehen konnten. Die Situation war so aussichtslos, dass der Tierarzt nur eine Möglichkeit sah, um diesem Schrecken ein Ende zu bereiten. Er ordnete die Euthanasie der beiden Tiere an.
Bei anderen Stuten wurde Hufkrebs festgestellt, was die Tierhalterin aber nicht dazu veranlasste, den Tierarzt zu bemühen. Damit nicht genug — das Stroh war verfault, die Tränken waren verdreckt, die zum Teil überbelegten Einzelboxen baufällig und defekt. Bei weiteren Kontrollen bot sich das gleiche, traurige Bild. Schließlich wurde es der Gestütsleiterin verboten, Pferde zu halten und zu betreuen. Die Behörde kündigte an, die Tiere abzuholen.
Daraufhin teilte die Frau mit, sie habe die Pferde bereits an andere Halter abgegeben. Die Behörde verlangte Einzelheiten: an wen und wohin? Man müsse sicher gehen, dass sie die vernachlässigten Pferde tatsächlich weggegeben habe und prüfen, ob die Tiere nun so gehalten würden, wie es dem Tierschutzgesetz entspreche.
Doch nun berief sich die Tierquälerin ihrerseits auf das Tierschutzgesetz: Es enthält nämlich das Recht, auf behördliche Nachfragen die Auskunft zu verweigern, wenn die Antwort Strafverfolgung nach sich ziehen kann. Gegen die Frau und ihren Lebensgefährten liefen wegen ihrer Verstöße gegen den Tierschutz strafrechtliche Verfahren. Sie zog vor Gericht, um das Verlangen nach Auskunft abzuwehren.
Mit der Auskunft über die neuen Halter belaste sich die Tierhalterin nicht zusätzlich, erklärte das Verwaltungsgericht Minden (2 K 314/12). Daher habe sie nicht das Recht, die angeforderten Informationen zu verweigern: Wenn die Frau an ihrer Ablehnung festhalte, drohten 2.000 Euro Zwangsgeld.
Das Veterinäramt müsse kontrollieren, ob die Pferdehalterin den Tierbestand wirklich aufgelöst habe. Und es müsse den Aufenthalt der Pferde klären, um künftige Verstöße gegen das Tierschutzgesetz zu verhindern.
Außerhalb der Weidesaison sei es schwierig, so viele Tiere auf einmal in Ställen unterzubringen. Daher gebe es begründete Zweifel daran, dass die Gestütsleiterin geeignete Halter mit geeigneten Ställen gesucht und gefunden habe — zumal die Pferde aufgrund ihres schlechten Zustands keinen großen Marktwert mehr hätten.