Tobende Kinder neben der Straße

"Ein bisschen vom Gas wegzugehen", ist dann zu wenig

onlineurteile.de - Ein Autofahrer bemerkte - in einer Entfernung von ca. 150 Metern - eine Gruppe von Kindern, die sich auf einem Lärmschutzwall links neben der Straße austobte. Deshalb nahm er "ein bißchen Gas weg", fuhr aber immer noch zu schnell. Als dann plötzlich ein 10jähriger Junge, der einen Hund verfolgte, auf die Fahrbahn lief, konnte der Autofahrer nicht mehr rechtzeitig anhalten. Er verletzte das Kind mit dem Auto. Die Eltern verklagten ihn im Namen ihres Jungen auf Schadenersatz.

Das Oberlandesgericht Celle tadelte das Verhalten des Autofahrers als verantwortungslos (14 U 320/01). Nach seinen eigenen Angaben bei der polizeilichen Vernehmung habe er die spielenden Kinder schon von weitem gesehen und sogar daran gedacht, dass ein Kind den Wall herunterklettern und auf die Straße laufen könnte. Um jede Gefährdung der Kinder auszuschließen, hätte er in dieser brenzligen Situation die Geschwindigkeit drastisch reduzieren und bremsbereit weiterfahren müssen. Nach den Berechnungen des Sachverständigen wäre der Unfall schon bei einer Geschwindigkeit von 55 km/h vermeidbar gewesen.

Stattdessen sei der Autofahrer mit etwa 75 km/h gefahren, dort zulässig seien 70 km/h. Dass er angeblich den Fuß vom Gashebel genommen habe, entlaste ihn deshalb nicht: Er habe sich bewusst einen fahrlässigen Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung geleistet. Leichtsinn scheine überhaupt seinem Wesen zu entsprechen, sei er doch zu allem Überfluss auch noch ohne Führerschein unterwegs gewesen. Bei der Haftungsverteilung berücksichtigte das Gericht zwar auch ein Mitverschulden des Jungen, der auf die Straße gelaufen war, ohne auf den Verkehr zu achten. Für zwei Drittel der Behandlungskosten musste jedoch der Autofahrer geradestehen.