Tochter bei Verkehrsunfall getötet

Verkehrsrowdy muss der psychisch erkrankten Mutter Schmerzensgeld zahlen

onlineurteile.de - Mit weit überhöhter Geschwindigkeit hatte der Verkehrsrowdy ein anderes Fahrzeug überholt, obwohl an dieser Strecke Überholverbot bestand. Frontal stieß er mit einem entgegenkommenden Auto zusammen. Dabei kam die Fahrerin des Autos ums Leben. Der tödliche Unfall stürzte die Mutter der jungen Frau in eine schwere Depression.

Die Lehrerin musste sich in psychologische Behandlung begeben. Die Psychotherapeutin riet ihr, die psychische Belastung im Schuldienst durch Altersteilzeit abzufangen und nach dem Ende der aktiven Phase der Altersteilzeit eine Fachklinik aufzusuchen. Den Unfallverursacher und seine Haftpflichtversicherung verklagte die Lehrerin auf Schadenersatz für den Verdienstausfall und 30.000 Euro Schmerzensgeld.

Trauer um nahe Verwandte begründe für sich genommen keinen Anspruch auf Schmerzensgeld, erklärte das Oberlandesgericht Frankfurt (1 U 32/12). Anders liege der Fall, wenn dadurch die Hinterbliebenen selbst so litten, dass dies als Krankheit einzustufen sei. Das treffe hier zu: Der Unfall der Tochter habe bei der Mutter eine posttraumatische Belastungsstörung und eine schwere Depression ausgelöst, wie der gerichtliche Sachverständige in seinem Gutachten überzeugend ausgeführt habe. Sie müsse sich mehrere Monate in stationäre Behandlung begeben.

Geld könne den Verlust eines Kindes und die Folgen nicht ausgleichen. Schmerzensgeld solle in so einem Fall dem erkrankten Angehörigen den Übergang in eine neue Lebensphase erleichtern. 15.000 Euro seien dafür angemessen. Dass der Unfallverursacher besonders rücksichtslos gefahren sei, erhöhe diesen Anspruch nicht. Denn für die Krankheit der Mutter spiele dieser Umstand nur eine untergeordnete Rolle: Sie habe ja den Unfall nicht selbst miterleben müssen.

Den Verdienstausfall der Frau durch die Altersteilzeit müsse die Haftpflichtversicherung ebenfalls ersetzen. Er stelle einen Folgeschaden der psychischen Erkrankung dar, denn eigentlich habe die Lehrerin vorgehabt, bis zur Pensionierung Vollzeit zu arbeiten.