Tochter vererbt Ferienwohnung an Altenheim

Vermächtnis ist unwirksam, wenn die Mutter dort noch wohnt

onlineurteile.de - Die Tochter hatte es für eine gute Regelung gehalten: Im Falle ihres Ablebens sollte das Altenheim, in dem ihre Mutter lebte, ihre Ferienwohnung erben, schrieb sie in das Testament. Schließlich waren sie beide immer sehr zufrieden gewesen damit, wie die alte Dame untergebracht war und versorgt wurde. Die Mutter sollte bis zum Tod die Wohnung benutzen dürfen und dafür alle anfallenden Kosten übernehmen.

Als die Tochter tatsächlich vor ihrer Mutter starb - sie kam bei einem Verkehrsunfall ums Leben -, nahm der Heimträger das Erbe an. Doch das Vormundschaftsgericht verweigerte seine Zustimmung: Das Testament sei in diesem Punkt unwirksam, denn nach dem Heimgesetz dürften Bewohner eines Altenheims und deren Angehörige dem Heim (außer dem vereinbarten Entgelt) nichts zukommen lassen oder vererben - zumindest nicht, solange der Bewohner noch am Leben sei.

Das Oberlandesgericht München bestätigte, dass diese Vorschrift auch für Angehörige von Heimbewohnern gilt (33 Wx 119/06). Sie solle verhindern, dass die Arg- und Hilflosigkeit alter Menschen finanziell ausgenutzt und Druck auf die Bewohner ausgeübt werde, was ihr Testament angehe. Auch sollten nicht aufgrund von Zusatzleistungen einige Senioren besser behandelt werden als andere. Das Verbot werde nur dann aufgehoben, wenn das Heim nachweislich nichts von dem Testament wusste und der Bewohner bereits verstorben sei.