Tochter verlangt Pflichtteil
onlineurteile.de - Ein Ehepaar mit zwei erwachsenen Kindern hatte sich wechselseitig durch gemeinschaftliches Testament als Alleinerben eingesetzt. Die Eltern hatten ihre Tochter im Testament von der Erbfolge ausgeschlossen, sie hatte also nur Anspruch auf den Pflichtteil (ein Achtel des Nachlasswerts). Nach dem Tod des Vaters erhielt die junge Frau von der Mutter 5.724 Euro, da der Nachlasswert vermeintlich 45.795 Euro betrug.
Doch dann erfuhr die Tochter, dass die Mutter als Bezugsberechtigte dreier Lebensversicherungen des Vaters insgesamt 21.316 Euro kassiert hatte. Nun wollte die Tochter mehr Geld sehen. Zu Recht, wie das Landgericht Göttingen urteilte (4 S 6/06).
Vergeblich pochte die Mutter darauf, dass sie das Geld für eine angemessene Altersvorsorge benötige. So habe sie es auch nach dem Willen des Verstorbenen verwenden sollen, weil sie doch nur eine Rente von etwa 600 Euro beziehe. Dass der Erblasser ihr die Lebensversicherungen zukommen ließ, um eine Unterhaltspflicht zu erfüllen, sei durch nichts belegt, erklärten die Richter.
Im Gegenteil: Alles spreche dafür, dass die Zuwendung unentgeltlich und freiwillig erfolgte. Sie sei an keine Gegenleistung gebunden gewesen. Also habe ihr der Verstorbene die Versicherungssumme geschenkt. Deshalb sei diese Summe dem Nachlass zuzurechnen und zu berücksichtigen, wenn es um die Höhe des Pflichtteils der Tochter gehe (juristisch heißt das: Die Tochter hat einen Pflichtteilsergänzungsanspruch).