Tochter will ihr Erbe absichern

Vor dem Tod des Erblassers keine Vormerkung im Grundbuch

onlineurteile.de - Ein Mann schloss mit seiner erwachsenen Tochter einen Erbvertrag. Darin verzichtete die Tochter auf ihren Pflichtteil. Im Gegenzug erklärte der Vater, die Tochter solle nach seinem und der Mutter Tod das Alleineigentum an seinem Hausgrundstück erhalten. Diesen erbrechtlichen Anspruch wollten Vater und Tochter absichern und beantragten bei Gericht, ins Grundbuch eine entsprechende Vormerkung einzutragen.

Das Oberlandesgericht Düsseldorf lehnte dies ab: Künftige Ansprüche seien nicht durch Vormerkung im Grundbuch "sicherbar" (3 Wx 389/02). Wem in einem Erbvertrag eine Schenkung versprochen werde, der habe zwar Aussicht darauf, aber noch keine "gesicherte Rechtsposition". Der Vater sei trotz des Erbvertrages frei, über sein Vermögen zu verfügen. Ob der Tochter das vermachte Haus tatsächlich zufalle, stehe erst nach dem Tode des Erblassers fest.