Tod durch Lebensmittelallergie

15-Jährige stirbt nach dem Genuss von Schokolade: Ein Fall für die Unfallversicherung?

onlineurteile.de - Eine 15-Jährige starb an den Folgen einer allergischen Reaktion: Vermutlich hatte die Jugendliche Schokoladetäfelchen gegessen, ohne zu bemerken, dass sie Spuren von Nüssen enthielten. Gegen Nüsse und andere Nahrungsmittel war sie allergisch. Ein tragischer Fall — aber war es auch ein Unfall? Das wurde hier zur Streitfrage, weil die Mutter der Jugendlichen eine private Unfallversicherung abgeschlossen hatte, in der das Kind mitversichert war.

Die Frau forderte vom Versicherer die Summe, die für den Fall eines Unfalltodes vereinbart worden war (27.000 Euro). Das Unternehmen winkte ab: Die Todesursache sei unklar und um einen Unfall handle es sich ohnehin nicht. Eine allergische Reaktion sei kein Unfall, fand auch das Landgericht Memmingen, und wies die Zahlungsklage der Mutter ab. Doch das Oberlandesgericht München hob dieses Urteil auf (14 U 2523/11).

Aufgrund eines medizinischen Gutachtens stand für die Richter fest, dass die Jugendliche an der allergischen Reaktion gestorben war. Versehentlich oder unbewusst allergene Stoffe zu essen, sei als Unfall im Sinne der Versicherungsbedingungen einzustufen, urteilten sie. Die Jugendliche habe sich dadurch unfreiwillig geschädigt. Die nusshaltige Schokolade habe auf ihre Mundschleimhaut von außen eingewirkt und plötzlich und unerwartet ihre Gesundheit geschädigt.

Eine Allergie auf bestimmte Nahrungsmittel sei auch keine Vorerkrankung, die den Anspruch der Versicherungsnehmerin gegen den Versicherer mindern könnte. Die allergische "Reaktionsbereitschaft" des Körpers stelle für sich genommen keine Krankheit dar. Denn solange der Allergiker die allergenen Stoffe meide, könne er problemlos ohne ärztliche Behandlung leben. Nur beim Kontakt mit den Allergenen, die für die betroffene Person unverträglich seien, träten die Symptome auf. (Die Versicherung hat Revision zum Bundesgerichtshof eingelegt.)