Tödlich erkrankten Patienten als "Jammerlappen" hingestellt ...

Frau und Sohn erhalten nach seinem Tod Schmerzensgeld vom Krankenhaus

onlineurteile.de - Ein 73-Jähriger wurde im Krankenhaus am Herzen operiert. Danach ging es ihm ziemlich schlecht. Er klagte über Bauchschmerzen und Atemnot. Die Ärzte erklärten, nach so einem Eingriff seien diese Beschwerden "normal". Nachts rief der verzweifelte Patient seinen Sohn an: Er bekomme keine Luft mehr, habe Todesangst. Doch niemand helfe ihm. Als sein Sohn bei den Medizinern nachhakte, erklärten diese, der Vater "bilde sich das nur ein" und jammere den ganzen Tag herum. Aber es sei alles in Ordnung.

Wenige Tage später starb der Vater, weil ein nicht erkanntes Magengeschwür durchgebrochen war. Der Sohn und die Witwe verklagten die Klinik auf Schmerzensgeld. 15.000 Euro seien für die Angehörigen und Erben des falsch behandelten Patienten angemessen, fand das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz (5 U 1508/07). Angesichts der Beschwerden des Patienten und Symptomen wie Blut im Stuhl hätte man früh einen spezialisierten Chirurgen hinzuziehen müssen, um die Symptome abzuklären, so das OLG.

Darauf nicht zu reagieren, sei ein grober Behandlungsfehler. Mit Sicherheit wäre der Magendurchbruch dann entdeckt worden, wahrscheinlich noch rechtzeitig für den Patienten. Statt dessen hätten die Mediziner die Klagen des Patienten nicht ernst genommen und als "psychisches Problem" abgetan. Bei der Höhe des Schmerzensgeldes habe das Gericht daher nicht nur die physischen Schmerzen berücksichtigt.

Der lebensbedrohlich Erkrankte habe sechs Tage lang schwer gelitten, unter Bauchschmerzen, Atemnot, Erstickungsgefühlen und Todesangst. Dazu komme noch die "seelische Beeinträchtigung" durch den offen ausgesprochenen Verdacht, dass er nur simuliere. Den Sohn hätten die Ärzte dazu angestiftet, den Vater zu beruhigen: "Er solle sich nicht so anstellen".