Tödliche Schönheitsoperation
onlineurteile.de - Die junge Frau war ziemlich dick und litt sehr darunter. Durch eine Operation wollte sie die Bauchdecke korrigieren und Fettschürzen entfernen lassen. Ihr Frauenarzt sollte den Eingriff durchführen und sprach mit ihr allgemein über die damit verbundenen Risiken. Doch erst am Vorabend der Operation wurde sie von der Anästhesistin darüber informiert, dass ihr Thromboserisiko erhöht sei. Denn die Patientin nahm seit dem 14. Lebensjahr die Pille und rauchte täglich mindestens zehn Zigaretten. Nach dem Eingriff führte eine Lungen- oder Fettembolie (Thrombose) zum Tod der Patientin. Ihre Eltern verklagten den Arzt auf Schmerzensgeld.
Nach dem Urteil des Landgerichts München I muss er ihnen 5.000 Euro Schmerzensgeld zahlen und die Beerdigungskosten übernehmen (9 O 22186/03). Der Arzt hätte die junge Frau viel früher über das Thromboserisiko aufklären müssen, erklärten die Richter. Gerade bei einer kosmetischen Operation ohne jede medizinische Dringlichkeit bestehe die Möglichkeit, den Eingriff hinauszuschieben. Hätte er dies getan und die Patientin rechtzeitig informiert, hätte diese mit dem Rauchen und der Einnahme der Pille aufhören und so ihr Risiko verringern können. Aufklärungsgespräche am Vorabend der Operation kämen zu spät. Wenn der Patient schon in der Klinik sei, könne er das Für und Wider einer Operation nicht mehr gründlich und mit der nötigen Distanz abwägen.