Tödlicher Unfall nach Cannabis-Genuss
onlineurteile.de - So wild war die Fete eigentlich nicht gewesen. Er hatte nur mäßig getrunken und sich anschließend noch einen Joint gegönnt. Unbesorgt stieg der Familienvater deshalb in seinen Wagen. Doch auf dem Heimweg verunglückte der Mann tödlich. Danach wollte die Unfallversicherung des Mannes seiner Familie die Todesfallentschädigung vorenthalten: Schließlich habe der Tote 0,61 Promille im Blut gehabt. Und Spuren von Cannabis hätten sich auch gefunden.
Das Unternehmen pochte auf die Versicherungsbedingungen: Unfälle, die auf Geistes- oder Bewusstseinschwäche durch die Einnahme von Suchtmitteln zurückzuführen seien, fielen nicht unter den Versicherungsschutz. Dagegen bejahte das Oberlandesgericht Naumburg den Anspruch der Erben auf Versicherungsleistungen (4 U 184/04).
Um eine alkoholbedingte Bewusstseinstrübung anzunehmen, müsse jemand schon nachweislich fahruntüchtig sein. Davon könne man erst ab 1,1 Promille ausgehen. Niemand habe Ausfallerscheinungen oder alkoholbedingte Fahrfehler des Verunglückten bemerkt. Was den Drogenkonsum betreffe, so gebe es derzeit keinen Grenzwert, ab dem die Annahme absoluter Fahruntüchtigkeit gerechtfertigt wäre. Deshalb müsste die Versicherung schon beweisen, dass der Unfall tatsächlich durch Haschischgenuss verursacht wurde.