Tödlicher Verkehrsunfall
onlineurteile.de - Der Motorsportfan hatte an diesem Tag sein neues, ziemlich aufgemotztes Auto vom Händler abgeholt. Was es alles konnte, wollte er nun einem Freund demonstrieren. Und so fuhren die beiden zuerst über Schotterpisten und anschließend nach Hause. Mit 125 km/h bretterte der stolze Autobesitzer über eine schmale, kurvenreiche Landstraße und machte sich einen Spaß daraus, die Kurven anzuschneiden.
Beim Zusammenstoß mit einem entgegenkommenden Wagen wurde dessen Fahrerin getötet, der Verkehrsrowdy schwer und sein Freund leicht verletzt. Das Landgericht verurteilte den Autofahrer zu einer Freiheitsstrafe von 15 Monaten ohne Bewährung. Die Revision des Angeklagten hatte beim Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe keinen Erfolg (1 Ss 127/07).
Wenn ein Verkehrsunfall mit Todesfolge durch einen besonders rücksichtslosen Verkehrsverstoß verursacht wurde, sei die dafür verhängte Freiheitsstrafe zu vollziehen und nicht zur Bewährung auszusetzen, stellte das OLG klar. Bei so einer absolut verantwortungslosen Raserei handle es sich nicht um ein einmaliges Versagen aus Begeisterung für ein neues Auto.
Der Angeklagte sei auf kurviger, unübersichtlicher Straße viel zu schnell gefahren und habe die Fahrleistung seines Fahrzeugs sowie seine eigenen Fahrkünste weit überschätzt. Dabei habe sich der Motorsportfan bedenkenlos über alle Verkehrsregeln und die Sicherheitsinteressen anderer Verkehrsteilnehmer hinweggesetzt. Nicht einmal die elementarsten Überlegungen über die Risiken habe er angestellt. So eine Fahrweise beruhe auf einer rücksichtslosen, ausschließlich von Eigennutz geprägten Motivation.