Tödlicher Verkehrsunfall
onlineurteile.de - Bei einem Verkehrsunfall kam ein Familienvater ums Leben. Die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers zahlte Schadenersatz, mit dessen Höhe die Angehörigen jedoch nicht zufrieden waren. Der Verstorbene hätte das Haus der Familie renovieren und erweitern wollen, trugen sie vor. Durch seine Eigenleistungen hätte er Lohnkosten von ca. 100.000 Mark eingespart. Auch diesen Betrag müsse die Versicherung noch ersetzen.
Doch der Bundesgerichtshof winkte ab (VI ZR 112/03). Der Familienvater habe bei dem Unfall sein Leben verloren, aber keinen Vermögensschaden erlitten. Nur dann könnten seine Erben Schadenersatz vom Versicherer verlangen. Hätte der Familienvater den Unfall schwer verletzt überlebt und danach für den Umbau andere Arbeitskräfte einsetzen müssen, wäre die Sache anders zu beurteilen. Dann müsste der Versicherer für die Lohnkosten aufkommen, weil die Lohnkosten zum Unfallschaden zählten. Da der Vater aber kurz nach dem Unfall gestorben sei, liege der Sachverhalt anders. Erben könnten vom Versicherer nur das fordern, was auch der Erblasser zum Zeitpunkt des Todes von ihm hätte fordern können.