Tödliches Autorennen ...
onlineurteile.de - Auf der Bundesstraße zwischen Stuttgart und Konstanz gingen junge Männer ihrem "Zeitvertreib" nach. (So nannten sie es selbst.) Sie veranstalteten Autorennen mit einem getunten VW Golf und einem Porsche Carrera, um zu testen, ob der Golf mit dem Porsche "mithalten" konnte. Mit einem seitlichen Abstand von nur 30 Zentimetern rasten die Fahrer nebeneinander auf der zweispurigen Straße dahin, teilweise mit mehr als 200 km/h (erlaubt sind dort 120 km/h).
Als die Pseudo-Rennfahrer (immer noch nebeneinander) den Wagen eines unbeteiligten Dritten überholten, geriet der VW Golf mit den Rädern auf den Grünstreifen neben der Mittelleitplanke. Beim Versuch, das Auto wieder auf die Straße zurückzulenken, verlor der Fahrer die Kontrolle. Der Wagen überschlug sich. Fahrer und Beifahrer, beide nicht angeschnallt, wurden aus dem Fahrzeug geschleudert. Der 20-jährige Beifahrer starb.
Das Landgericht Konstanz verurteilte die beiden Autofahrer wegen vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs zu eineinhalb Jahren Gefängnis, die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Den Führerschein mussten sie abgeben. Fahrlässige Tötung verneinte das Landgericht, weil der Beifahrer das Risiko freiwillig eingegangen sei.
Die Staatsanwaltschaft und die Mutter des getöteten Beifahrers hielten die Strafen für zu milde und legten Revision ein - mit Erfolg beim Bundesgerichtshof (4 StR 328/08). Die Bundesrichter werteten das tödliche Autorennen als fahrlässige Tötung und verwiesen die Sache ans Landgericht zurück. Es müsse das Strafmaß ändern. Zu bedenken sei auch, dass solche riskanten Mutproben in bedrohlicher Weise zunähmen. Um Nachahmer abzuschrecken, sollte man die Strafen nicht zur Bewährung aussetzen.