Totalschaden am Getriebe
onlineurteile.de - Für 6.100 Euro hatte der Mann beim Händler einen gebrauchten Ford erworben, der 109.000 km auf dem Tacho hatte. Etwa drei Monate nach dem Kauf (und ca. 6.300 weiteren Kilometern) blieb das Auto wegen eines Getriebeschadens liegen. Da der Gebrauchtwagenhändler Nachbesserung ablehnte, erklärte der Kunde den Rücktritt vom Kaufvertrag und klagte den Kaufpreis ein. Der Mangel sei zum Zeitpunkt des Kauf bereits in der Getriebetechnik angelegt gewesen, meinte er.
Das bestätigte ein Sachverständiger vor Gericht: Die Ursache für den vorzeitigen Verschleiß des Getriebes liege im Zahnrad, es sei ein Konstruktionsfehler. Die Verzahnung sei nicht geeignet, hohe Kilometer-Laufleistungen zu überstehen. In Fachkreisen sei die Anfälligkeit dieses Getriebes bekannt. "Normale" Getriebe brächten mindestens 200.000 km hinter sich.
Dieses Gutachten verhalf dem Autokäufer im Prozess vor dem Oberlandesgericht Stuttgart zum Erfolg (10 U 84/06). Mit normalen Verschleiß- und Alterungserscheinungen müsse ein Gebrauchtwagenkäufer rechnen, so die Richter. Das sei sein Risiko und kein Mangel der Kaufsache. Hier gehe es aber um einen Konstruktionsfehler, das Getriebe des Vans entspreche nicht dem aktuellen Stand der Technik.
Maßstab des Vergleichs sei das faktische Niveau, das vergleichbare Fahrzeuge anderer Hersteller erreichten. Was der Käufer an Qualität erwarten könne, werde nicht allein durch die von ihm gekaufte Automarke, sondern auch durch die Konkurrenzangebote bestimmt. Es stelle einen Mangel des Fahrzeugs dar, wenn ein Getriebe weit weniger haltbar sei als die Getriebe vergleichbarer Autos und den gültigen technischen Mindeststandard verfehle.