Totschlag auf Geburtstagsfeier
onlineurteile.de - Eine Gruppe junger Leute feierte in einer Parkanlage - "An den Ruhrwiesen" in Schwerte - den Geburtstag eines Beteiligten. Man hatte sich um eine Tischtennisplatte herum versammelt und trank jede Menge Alkohol. Schließlich fingen zwei betrunkene Männer einen Streit an, der in eine Rangelei mit tödlichem Ende ausartete. Einer der Kontrahenten zog ein Messer und tötete den anderen mit mehreren Stichen.
Vom Landgericht Hagen wurde der Gewalttäter wegen Totschlags zu acht Jahren Gefängnis verurteilt. Die Eltern des Opfers beantragten bei der zuständigen Behörde, ihnen - im Rahmen der Opferentschädigung - Bestattungsgeld zu gewähren. Das wurde mit der Begründung abgelehnt, das Opfer habe an der Eskalation mitgewirkt. Doch das Sozialgericht Dortmund war anderer Ansicht (S 18 VG 434/07).
Der Sohn der Kläger habe sich nicht leichtfertig selbst gefährdet, sondern habe schlicht das Risiko verkannt - wohl auch infolge seines Alkoholkonsums. Er habe nicht damit rechnen müssen, dass sein Gegner ein Messer ziehen würde. Opferentschädigung dürfe nur verweigert werden, wenn das Opfer einem festen Kreis von Alkohol- und Drogenkonsumenten angehöre, der milieubedingt gefährlich sei.
Das treffe hier aber nicht zu, auch wenn die Beteiligten betrunken gewesen seien. Eine Geburtstagsrunde im Park sei noch kein verfestigtes, besonders gefährliches Milieu, dem der Getötete sozusagen als Mitglied zugerechnet werden könnte. Dass eine Rangelei zwischen Betrunkenen eskaliere und ein böses Ende nehme, sei vielmehr milieu-übergreifend überall zu beobachten und zu befürchten, wo viel Alkohol konsumiert werde.