Traktor-Aufsatz bleibt an einem Ast hängen
onlineurteile.de - Ein Bauer war mit seinem Traktor auf einem (öffentlichen) Feldweg unterwegs, den er und einige andere Landwirte für die Feldarbeit nutzten. Vorschriftsmäßig hatte er das am Heck des Traktors befestigte Scheibenmähwerk hochgeklappt, so ragte es fast vier Meter in die Höhe. Der Feldweg war auf beiden Seiten dicht mit Bäumen und Büschen bewachsen. "Getarnt" mit dünnen Zweigen und Blättern, stand in 3,5 Metern Höhe ein starker Ast in den Weg - und dem Traktor im Wege: Das Mähwerk krachte gegen den Ast und wurde beschädigt. Vergeblich verklagte der Landwirt die (für die Verkehrssicherheit des Feldwegs zuständige) Gemeinde auf Schadenersatz.
Man könne von den Kommunen nicht verlangen, so das Oberlandesgericht München, den Luftraum über den Straßen bis zu vier Metern Höhe generell freizuhalten (1 U 3465/03). Fahrzeuge, die mit land- und forstwirtschaftlichen Erzeugnissen beladen seien, dürften sogar noch höher sein. Was für Maßnahmen im Einzelfall zu treffen seien, hänge von den konkreten Umständen ab: vom Verkehrsaufkommen, von der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, von Art und Höhe des Hindernisses und davon, wie gut oder schlecht es zu erkennen sei.
Im konkreten Fall habe die Gemeinde weder ein Warnschild aufstellen, noch den Ast entfernen müssen. Auf dem wenig befahrenen Feldweg dürften sich die landwirtschaftlichen Fahrzeuge ohnehin nur langsam bewegen. Und der Ast sei trotz der Zweige und Blätter rundherum gut zu sehen. Der Landwirt hätte (ständig bremsbereit) langsam daran vorbeifahren sollen, durch ein geschicktes Ausweichmanöver hätte er die Kollision durchaus vermeiden können.