Traktoren verlieren Hydrauliköl

Die Gemeinde hat auch einen zivilrechtlichen Anspruch auf Schadenersatz für die Straßenreinigung

onlineurteile.de - Anscheinend fuhren in einer ländlichen Gegend mehrere Landwirte mit defekten Traktoren herum. Jedenfalls trat in (und zwischen) zwei kleinen Gemeinden eine Menge Hydrauliköl aus und verschmutzte die Straßen. Die Kommunen beauftragten ein privates Unternehmen damit, die Ölspuren zu entfernen. Es reinigte die Straßen und berechnete dafür jeder Gemeinde ca. 3.000 Euro.

Zu viel für ihre knappen Kassen, fanden die. Die Gemeinden traten dem Reinigungsunternehmen ihre Ansprüche gegen die Fahrzeughalter und deren Haftpflichtversicherer ab. Das Unternehmen verklagte diese auf Schadenersatz, scheiterte damit jedoch bei den Vorinstanzen: Kommunen könnten nur von Amts wegen auf Kostenerstattung bestehen (d.h. einen öffentlich-rechtlichen Anspruch geltend machen), so die Begründung.

Das sah der Bundesgerichtshof anders (VI ZR 184/10 und VI ZR 191/10). Ölspuren verletzten das Eigentum der Gemeinden an den Straßen, daraus lasse sich durchaus auch ein zivilrechtlicher Anspruch auf Schadenersatz ableiten. Der erfülle einen anderen Zweck als der öffentlich-rechtliche Anspruch auf Kostenersatz und sei durch diesen nicht ausgeschlossen.

Wenn eine Gemeinde Maßnahmen treffe, um Gefahren für die Bürger abzuwenden und/oder die Folgen von Feuer, Unglücksfällen oder von öffentlichem Notstand zu beseitigen, könne sie für ihre einschlägigen Ausgaben meist finanziellen Ausgleich von Betroffenen verlangen - aber keineswegs immer. In solchen Fällen könne sie unter Umständen mit einer zivilrechtlichen Schadenersatzklage finanzielle Einbußen vermeiden.