Transparent mit der Aufschrift "A.C.A.B."

Gezeigt bei einem Bundesliga-Fußballspiel, beleidigt es die Polizisten im Einsatz

onlineurteile.de - Während eines Fußballspiels der zweiten Bundesliga — Karlsruher SC gegen VfL Bochum im Herbst 2010 im Karlsruher Wildparkstadion — tauchte im Karlsruher Fanblock ein riesiges Banner auf, das die Aufschrift "A.C.A.B." trug. Diese Abkürzung steht für die englische Parole "all cops are bastards". Mit dem im ganzen Stadion sichtbaren Transparent wollten einige Fans ihre Missachtung gegenüber den Polizisten im Stadion ausdrücken.

Einer der Initiatoren dieser Aktion wurde wegen Beleidigung der Polizei angeklagt und vom Landgericht freigesprochen. Doch das Oberlandesgericht Karlsruhe hob das Urteil auf und verwies die Sache an die Vorinstanz zurück (1 (8) Ss 64/12 AK 40/12).

Man könne vielleicht nicht eine unüberschaubare Anzahl von Personen, also die Polizei im Allgemeinen, beleidigen — die bei dem Spiel eingesetzten Polizeibeamten als Kollektiv aber sehr wohl. Eine Person als Bastard zu bezeichnen, sei ein grundsätzlich abwertendes, beleidigendes Urteil.

Wenn jemand bei einer Verkehrskontrolle Polizisten als "Wegelagerer" bezeichne oder wenn Polizeikräfte während einer Demonstration als "Schlägertruppe" beschimpft würden, könnte man das noch eher als (nicht strafbare) harte, durch Ärger motivierte Kritik einstufen. So ein "Ausraster" sei vom Grundrecht auf freie Meinungsäußerung gedeckt. Denn da bestehe wenigstens ein sachlicher Bezug zur polizeilichen Tätigkeit. Polizisten pauschal als "Bastarde" zu verunglimpfen, habe mit ihrem Beruf überhaupt nichts zu tun.