Transsexueller Adeliger nennt sich "Anna Eva" ...
onlineurteile.de - Das Transsexuellen-Gesetz erlaubt es Personen, die eine Geschlechtsumwandlung planen oder bereits hinter sich haben, den (die) Vornamen zu ändern. Dieses Recht nahm Josef Freiherr von ... in Anspruch. Er wählte den Vornamen "Anna Eva". Das Standesamt erteilte ihm/ihr eine Geburtsurkunde mit dem Namen "Anna Eva Freiherr von ...". Davon war der/die Betroffene verständlicherweise nicht begeistert und beantragte, eine Geburtsurkunde mit der Adelsbezeichnung Freifrau auszustellen. Das Standesamt stellte sich quer: Der Antragsteller sei immer noch männlichen Geschlechts. Außerdem gehöre die Adelsbezeichnung zum Familiennamen und der bleibe unverändert.
Das Bayerische Oberste Landesgericht war weniger stur (1Z BR 98/02). Obwohl grundsätzlich Familiennamen und Adelsbezeichnungen unveränderlich seien, müsse man bei Transsexuellen eine Ausnahme machen und die Adelsbezeichnung anpassen, entschieden die Richter. Sonst würde der Widerspruch zwischen den weiblichen Vornamen und der männlichen Form Freiherr für jedermann klarstellen, dass der Antragsteller ein Transsexueller sei. Dies machte es ihm unmöglich, sein neues Geschlechtsverständnis im gesellschaftlichen Leben zu verwirklichen.
Dass der Adelige sich der operativen Geschlechtsumwandlung noch nicht unterzogen habe, ändere daran nichts: Nach dem Willen des Gesetzgebers sollten transsexuelle Personen frühzeitig, ihrer psychischen Befindlichkeit entsprechend, in der Rolle des anderen Geschlechts auftreten können und ihrem Rollenverständnis entsprechend mit Herr oder Frau angeredet werden.