Traumatischer Autounfall einer Frau
onlineurteile.de - Eine Autofahrerin war auf einer Bundesstraße unterwegs. An einer Kreuzung nahm ihr ein Tanklastzug die Vorfahrt. Obwohl die Frau sofort voll bremste, rutschte ihr Kleinwagen auf regennasser Fahrbahn frontal in den Laster hinein. Durch die Todesangst erlitt die Frau einen Schock. Physisch kam sie - Glück im Unglück - mit schmerzhaften Prellungen davon und wurde schnell wieder aus dem Krankenhaus entlassen.
Eine Freundin brachte sie in ihrer Wohnung unter und kümmerte sich um sie. Der Ehemann der Verunglückten, der im Jemen arbeitet, flog für ein paar Tage nach Deutschland, um sie zu besuchen. Mit der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers stritt die Unfallgeschädigte später u.a. darum, ob das Unternehmen die Besuchskosten des Ehemannes übernehmen muss (1.129 Euro). Das Oberlandesgericht (OLG) Naumburg bejahte dies (2 U 7/10).
Besuchskosten naher Angehöriger am Krankenbett zählten zu den medizinisch notwendigen Heilbehandlungskosten, stellte das OLG fest. Nach so einem Unfall blieben nicht nur Schmerzen, sondern auch ein psychisches Trauma durch das Schockerlebnis - habe die Autofahrerin doch in totaler Hilflosigkeit den Tod vor sich gesehen. Als sie in den Tanker hineinfuhr und danach, weil eine Explosion drohte. In so einer Situation sei der Beistand des Ehepartners notwendig, um den Heilungsprozess zu fördern und das Erlebte im Gespräch psychisch zu verarbeiten.
Die Autofahrerin sei zwar von der Klinik früh in die ambulante Behandlung entlassen worden. Das sei jedoch - anders als früher - kein Indiz dafür, dass kein gravierendes Problem vorlag und die Frau nicht betreut werden musste. Denn von stationärer Aufnahme werde aus infrastrukturellen und wirtschaftlichen Gründen immer häufiger abgesehen. Außerdem habe sich die Freundin der Verunglückten bereit erklärt, sie aufzunehmen. Ein Besuch dort sei vergleichbar mit einem Besuch im Krankenhaus.