Traumatisierte Kutschpferde gekauft?
onlineurteile.de - Ein Ehepaar kaufte für 15.500 Euro zwei Friesenwallache, die es als Kutschpferde einsetzen wollte. Vorher hatten die Käufer mit dem Gespann mehrere Probefahrten unternommen, die alle problemlos verliefen. Doch zwei Tage nach dem Kauf nahm ein Ausflug mit der Kutsche ein unglückliches Ende: Die Pferde gingen dem Kutscher durch und rannten in ein Auto. Ein Tier war sofort tot, das andere schwer verletzt.
Vom Pferdezüchter verlangten die Käufer den Kaufpreis zurück und zusätzlich Schadenersatz für die Kosten des Tierarztes. Begründung: Drei Wochen vor dem Kauf seien dem Verkäufer die Pferde durchgegangen, was er ihnen verschwiegen habe. Andernfalls hätten sie die Tiere nicht gekauft, denn so ein Erlebnis traumatisiere Pferde auf Dauer, so dass sie als Kutschpferde nichts mehr taugten. Also sei die Kaufsache mangelhaft gewesen.
Der Pferdezüchter bestritt einen derartigen Vorfall: Mit den Friesenwallachen habe er nie ein ernsthaftes Problem gehabt. Der Unfall durch ihre Panik sei nur dadurch zu erklären, dass der Käufer sie falsch geführt habe. Das Oberlandesgericht Koblenz wies die Klage ab (5 U 1124/08).
Wenn dem Verkäufer wirklich die Kutschpferde durchgegangen wären, könnten die Käufer das Geschäft rückgängig machen. Denn darüber hätte der Züchter das Ehepaar ungefragt aufklären müssen: Dass so ein Vorfall Tiere dauerhaft präge und traumatisiere, stehe nach Ansicht aller Experten fest. Das stelle die Verlässlichkeit eines Kutschpferds in Frage und könne zu Risiken führen. Allerdings sei nicht belegt, dass es tatsächlich passiert sei.
Die Käufer hätten einen Zeugen benannt, der die Tiere - am fraglichen Tag drei Wochen vor dem Kauf - angeblich "nass und zitternd" an einem Baum stehen sah, an dem sie sich führerlos mit der Kutsche verfangen hatten. Doch Polizisten, die vor Ort waren, hätten die Pferde als ganz ruhig beschrieben: Es sei eine harmlose Kollision gewesen. Auch andere Zeugen bestätigten, sie hätten die Tiere ruhig traben sehen. Es gebe also keinen Beweis für eine Traumatisierung und damit für einen erheblichen Mangel der Kaufsache.