Treibjagd versetzt Pferde in Panik

OLG Hamm: Schüsse sind eine "waldtypische Geräuschkulisse"

onlineurteile.de - Recht nahe am Wald hatte ein Pferdebesitzer eine Weidefläche für einige Pferde gepachtet. Der Wald gehörte zu einem Jagdgebiet, in dem im Herbst 2004 eine Treibjagd stattfand. Schüsse, die in etwa 100 Meter Entfernung abgegeben wurden, versetzten die Pferde auf der Weide so in Panik, dass sie versuchten, aus der Koppel auszubrechen. Dabei verletzten sich einige Tiere, der Besitzer musste ein Pferd sogar töten lassen.

Für den Schaden von 23.500 Euro sollte der Veranstalter der Treibjagd aufkommen. Der hätte ihn — oder den Eigentümer des Weide-Grundstücks — darüber informieren müssen, dass in dem Waldstück eine Treibjagd bevorstehe, fand der Pferdebesitzer. So hätte er die Möglichkeit gehabt vorzubeugen.

Beim Oberlandesgericht (OLG) Hamm scheiterte der Pferdebesitzer mit seiner Schadenersatzklage (I-9 U 84/12). Der Veranstalter einer Jagd müsse zwar prinzipiell vorsorgen, damit niemand durch die Jagd geschädigt werde, betonte das OLG. Das bedeute aber nicht, dass er ohne besonderen Anlass verpflichtet sei, vorher alle anliegenden Eigentümer und Pächter über eine geplante Jagd zu unterrichten.

Jäger müssten auch nicht vor Schüssen warnen. In der Nähe eines Waldes gehörten Schüsse zur "typischen Geräuschkulisse" und seien hinzunehmen. Anders läge der Fall, wenn jemand direkt neben Reitern schieße. Das wäre fahrlässig, weil schreckhafte Pferde dann unter Umständen den Reiter abwerfen. Darum gehe es hier aber nicht. Die Weide liege außerhalb des Jagdgebietes.

Und nach dem Jagdkonzept hätte an dieser Stelle auch gar niemand schießen sollen. Selbst wenn einzelne Teilnehmer der Treibjagd sich nicht ans Konzept hielten — was nicht feststehe, der Pferdebesitzer habe das nicht belegt —, müsste dafür nicht der Veranstalter geradestehen. Fehler der Jäger könne er nicht vorhersehen. (Der Pferdebesitzer hat gegen dieses Urteil Revision zum Bundesgerichtshof eingelegt.)