Trennung: Ehemann will Einfamilienhaus versteigern
onlineurteile.de - Das Scheidungsverfahren lief bereits, doch die Geldfragen waren noch nicht geregelt. Im Einfamilienhaus der Eheleute wohnte nach der Trennung die Ehefrau mit den beiden Kindern, der Mann lebte bei seiner neuen Lebensgefährtin. Diese musste ihn finanziell unterstützen, denn trotz guten Einkommens (über 3.000 Euro monatlich) hatte der Mann so viele Verpflichtungen, dass es knapp wurde. Mehrere Kredite musste er bedienen (u.a. für das Haus) und Unterhalt für vier Kinder aus zwei Ehen aufbringen. Da blieb nicht genug übrig, um eine eigene Wohnung anzumieten und sie einzurichten. Deshalb wollte der Mann das Haus versteigern lassen. Doch seine Frau war strikt dagegen - es kam zum Rechtsstreit.
Für die Zwangsversteigerung des den Ehepartnern gemeinsam gehörenden Hauses sei die Zustimmung der Ehefrau erforderlich, entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe (16 Wx 80/04). Denn der Eigentumsanteil des Ehemanns am Haus stelle im Wesentlichen sein gesamtes Vermögen dar. Durch eine Versteigerung des Hauses würde die Ehefrau ihre Aussicht auf Zugewinnausgleich gefährden und damit auch die wirtschaftlichen Interessen der Kinder.
Dass sie die Genehmigung für die Versteigerung verweigere, sei also gerechtfertigt. Nach eigenen Angaben des Ehemanns sei er hoch verschuldet und könne von dem Geld, das ihm nach Abzug aller Verbindlichkeiten bleibe, kaum seinen Lebensunterhalt bestreiten. Logischerweise würde er nach einer Versteigerung den Erlös für seinen Lebensunterhalt und zur Schuldentilgung verwenden. So würde die Chance der Ehefrau, nach der Scheidung ihren Zugewinnanteil zu erhalten, auf ein Minimum schrumpfen. Dafür spreche auch die Unzuverlässigkeit des Mannes, der den Kindesunterhalt nur unregelmäßig zahle.