Trennung: Wer bekommt den Familien-Computer?
onlineurteile.de - Bei der Trennung eines Ehepaares ging es hoch her. Um jeden Gegenstand wurde heftig gestritten. Unter anderem um den Computer. Nach seinem Auszug aus der ehelichen Wohnung wandte sich der Mann ans Gericht: Seine Frau müsse verschiedene Gegenstände herausrücken, meinte er (juristisch heißt das: "vorläufige Hausratsteilung").
Vor allem benötige er den PC mit Bildschirm und Drucker. Denn er sei arbeitslos und müsse Bewerbungen schreiben. Im übrigen habe er den Computer ohnehin für sich selbst gekauft. Sohn M habe einen eigenen PC. Der sei defekt, konterte seine Ehefrau. M brauche aber für die Schule einen Computer. Im übrigen zahle sie schließlich die monatlichen Raten für das Gerät.
M dürfe ihn behalten, entschied das Amtsgericht Amberg, das sei nur recht und billig (1 F 729/07). Da ihn die ganze Familie nutze, zähle der Computer zu den Haushaltsgegenständen. Selbst wenn ihn der Familienvater allein angeschafft haben sollte - was seine Frau bestreite -, müsste er den PC dem Sohn überlassen.
Denn dessen eigener PC sei irreparabel defekt. Als Schüler sei M jedoch auf die Arbeit mit dem Computer angewiesen. Im Hausratsteilungsverfahren seien die Bedürfnisse von Kindern in besonderem Maße zu berücksichtigen. Für Bewerbungsschreiben könne der Vater auch andere Möglichkeiten nutzen.