Treppenhaus schlecht geputzt ...

Vermieterin überträgt die Gebäudereinigung einer Firma

onlineurteile.de - In den fünf Mietshäusern mit 50 Mietsparteien sollten Hausflure und Treppen abwechselnd von den Mietern geputzt werden. Doch ständig hagelte es Beschwerden, dass die Treppenhäuser nie richtig sauber seien. Irgendwann reichte es der Vermieterin. Sie beauftragte eine gewerbliche Reinigungsfirma mit dieser Aufgabe. An die Mieter schickte sie ein entsprechendes Rundschreiben, 10 Euro im Monat sollten sie künftig für die Putzkolonne zahlen. Eine Mieterin legte sich allerdings quer und bestand darauf, weiterhin selbst zu putzen.

Nur da, wo wirklich "geschlampt" wurde, könne die Vermieterin die Änderung der Hausordnung erzwingen, erklärte das Amtsgericht Stuttgart (33 C 6308/03). Ihr ehemaliger Hausmeister habe als Zeuge ausgesagt, dass in vier von fünf Mietshäusern die "Kehrwochenregelung" nie funktioniert habe. In diesen Mietshäusern könne die Vermieterin daher die Kosten für die gewerbliche Gebäudereinigung auf die Mieter umlegen.

Im fünften Haus habe es nie Probleme mit der Reinigung gegeben. Das hätten die Mitbewohner und auch der Hausmeister bestätigt. Alle Mieter dieses Hauses, nicht nur die verklagte Mieterin, seien sich darin einig, lieber selbst zu putzen. Daher sei dieses Gebäude von der neuen Regelung auszunehmen und die Reinigungskosten getrennt abzurechnen.