Trotz Augenoperation Reise erst im letzten Moment abgesagt
onlineurteile.de - Vom 1.6. bis zum 15. 6.2002 hatte eine Frau eine Urlaubsreise gebucht und dafür eine Reiserücktrittskostenversicherung abgeschlossen. Etwa zwei Wochen vor der geplanten Reise musste sie wegen einer Netzhautablösung am linken Auge in eine Klinik, um sich operieren zu lassen. Über den Heilungsverlauf konnten die Ärzte danach keine sichere Auskunft geben. Am 22. Mai wurde die Patientin aus der Klinik entlassen: Auch an diesem Tag bekam sie von den Ärzten keine definitive Antwort auf die Frage, ob sie verreisen könnte. Erst eine Woche später untersagte der behandelnde Arzt die Reise. Danach sagte die Frau den Urlaub ab und verlangte die Stornogebühren von der Versicherung. Diese verweigerte die Zahlung: Die Versicherungsnehmerin hätte angesichts einer Operation sofort die gebuchte Reise stornieren müssen.
So sah es auch das Amtsgericht München (144 C 32 420/02). Mit ihrem Argument, sie kenne sich in der Augenheilkunde nicht aus und habe keinen Grund gesehen, die Reise vor dem 28. Mai abzusagen, kam die Versicherungsnehmerin bei Gericht nicht durch. Sobald feststehe, dass der Versicherungsnehmer nicht verlässlich "reisefähig" sei, müsse er bzw. sie die Reise stornieren, urteilte der Amtsrichter.
Wer so kurz vor dem Urlaub operiert werde und von den Ärzten keine Zusage bekomme, dass er bis zum Beginn der Reise gesund werde, dürfe die Buchung nicht aufrechterhalten. Es sei zwar verständlich, dass die Frau auf einen komplikationslosen Heilungsverlauf gehofft habe und darauf, den Urlaub antreten zu können. Wenn sie trotz der Ungewissheit mit der Stornierung quasi "bis zur letzten Minute" warte, könne sie den so entstandenen finanziellen Schaden aber nicht auf die Versicherung abwälzen.