Trotz Zahlungsunfähigkeit der GmbH Insolvenzantrag hinausgezögert
onlineurteile.de - Eine GmbH war objektiv zahlungsunfähig, was aber nur einer der Geschäftsführer wusste. Der informierte jedoch die übrigen Geschäftsführer und Gesellschafter nicht über den Stand der Dinge und stellte monatelang keinen Insolvenzantrag. Als er schließlich der Gesellschafterversammlung reinen Wein einschenkte, kündigte sie sofort seinen Anstellungsvertrag. Im Kündigungsschreiben fehlte dafür jede Begründung. Die reichte später der Insolvenzverwalter nach: Der Geschäftsführer habe pflichtwidrig den Konkursantrag verschleppt.
Dem Geschäftsführer gelang es nicht, die fristlose Kündigung abzuwenden: Der Bundesgerichtshof erklärte sie für zulässig (II ZR 18/03). Einer GmbH müsse daran gelegen sein, die noch vorhandene Vermögensmasse im Interesse der Gesamtheit ihrer Gläubiger zu erhalten. Es sei ihr nicht zuzumuten, einen Geschäftsführer weiterzubeschäftigen, der die Insolvenz schuldhaft verzögert habe, und ihm obendrein Gehalt aus der Insolvenzmasse zu zahlen. Der Insolvenzverwalter sei befugt, "wichtige Gründe" für die Kündigung während des Rechtsstreits "nachzuschieben" - vorausgesetzt, sie lagen zum Zeitpunkt der Kündigung bereits vor.