Tür "aus der Hand gefallen"?
onlineurteile.de - Seinem Unmut über den Verlauf eines Gerichtsverfahrens machte ein Wohnungseigentümer hörbar Luft. Beim Verlassen des Gerichtssaals knallte er die Tür derart ins Schloss, dass angeblich sogar die Fensterscheiben klirrten. Das ließ sich der Amtsrichter nicht bieten und brummte dem Unzufriedenen ein Ordnungsgeld von 200 Euro auf.
Vergeblich legte der Mann gegen die Strafe Beschwerde ein. Das Oberlandesgericht (OLG) Zweibrücken bestätigte die Entscheidung des Amtsrichters (3 W 199/04). Im Gerichtssaal solle eine Atmosphäre ruhiger Sachlichkeit, Distanz und Toleranz herrschen, erklärte das OLG. Wer diese Stimmung durch persönliche Angriffe, die Kundgabe von Missachtung oder durch Lärm störe, erschwere den schwierigen und ernsten Vorgang der Wahrheitssuche und Rechtsfindung.
Die Entschuldigung, ihm sei "die Türe aus der Hand gefallen", nahmen die Richter dem Wohnungseigentümer nicht ab. Er habe den Gerichtssaal unter heftigem Türenschlagen verlassen, hielten sie ihm vor. Das sei "ungebührliches Betragen" und verletze die Würde des Gerichts.