Türkische Ehe "zerrüttet"?

Berliner Richter blättern im Zivilgesetzbuch der Türkei

onlineurteile.de - Dem türkischen Ehemann passte die Art und Weise nicht, wie seine Frau den Haushalt führte. Sie sei auch in Geldsachen nicht korrekt und kümmere sich nicht genug um das Kind, warf er ihr vor. Mit diesen Beschuldigungen beantragte er die Scheidung. Das Amtsgericht konnte in seinem Vortrag jedoch keine Scheidungsgründe erkennen.

Das Kammergericht in Berlin teilte diese Ansicht (16 WF 49/05). Die Richter blätterten im türkischen Zivilgesetzbuch und lasen einschlägige Gerichtsentscheidungen nach. Sie fanden jedoch keinen passenden Scheidungstatbestand. In Betracht kam allenfalls eine Scheidung wegen Zerrüttung der Ehe. Doch Zerrüttung definiert der türkische Kassationshof als "schwerwiegende Störung der ehelichen Verhältnisse".

Da müsse es sich um schwere Konflikte von gewisser Dauer handeln, die zumindest für einen Ehegatten unerträglich seien, schlossen die Berliner Richter. Dem Vortrag des Antragstellers sei jedoch nichts dergleichen zu entnehmen. Kleinere Alltagsstreitigkeiten seien kein Grund, sich aus der Ehe zu verabschieden. Der Scheidungsantrag wurde abgelehnt.