"Turbo-Loch" im "Premiumfahrzeug" ...
onlineurteile.de - Ein Münchner Rechtsanwalt leaste ein (laut Werbung) "deutsches Premiumfahrzeug", ein vermeintlich ganz besonders flottes Turbo-Dieselfahrzeug mit über 200 Pferdestärken. Doch, o Graus, ein Kavalierstart war mit dem Auto unmöglich. Denn der Premiumwagen schwächelte beim Anfahren (das so genannte Turbo-Loch, eine zeitliche Verzögerung von etwa einer halben Sekunde beim Anfahren ist typisch für Turbo-Diesel). Der Leasingnehmer fragte beim Hersteller nach und erfuhr, das Phänomen sei bekannt und nicht zu ändern.
So hatte sich der Leasingnehmer das nicht vorgestellt, nun wollte er das Auto zurückgeben. Darauf ließ sich die Leasinggesellschaft des Herstellers nicht ein. Da focht der Rechtsanwalt den Leasingvertrag wegen arglistiger Täuschung an: Man habe ihm den Mangel verschwiegen, ansonsten hätte er den Vertrag nicht unterschrieben. Das Landgericht München I befragte einen Experten und gab dem Anwalt einen Korb (29 O 6962/07).
Der Kfz-Sachverständige bestätigte im Wesentlichen die Stellungnahme des Autoproduzenten: Die vom Anwalt reklamierte Anfahrtsschwäche entspreche bei zwei Fahrzeugtypen dem Stand der Technik und zwar bei Fahrzeugen mit Automatikgetriebe und bei Dieselmotoren mit Turbolader (daher der Name "Turbo-Loch"). Das sei überhaupt nicht gefährlich und außerdem seit ungefähr dreißig Jahren bekannt.
Unter diesen Umständen habe die Leasinggesellschaft den Kunden nicht ausdrücklich auf die Anfahrtsschwäche hinweisen müssen, entschied das Landgericht. Eine Täuschung des Leasingnehmers durch Verschweigen von Mängeln sei nicht ersichtlich. (Der Anwalt legte gegen das Urteil Berufung ein.)