TV-"Farm" ist kein Glücksspiel

Der Sieger dieser Fernsehshow muss sein Preisgeld versteuern

onlineurteile.de - An der Show des privaten Fernsehsenders RTL nahmen zwölf Kandidaten und Kandidatinnen teil. "Die Farm" wurde auf einem total abgelegenen Bauernhof in Norwegen gedreht. Dort wohnten die Teilnehmer einige Wochen — ohne Wasser- und Stromanschluss.

Die Kamera filmte sie dabei, wie sie mit der ungewohnten Situation (nicht) zurechtkamen. Die freiwilligen Versuchskaninchen mussten sich selbst versorgen (Ackerbau und Viehzucht!). In bestimmten Intervallen wurden Teilnehmer durch Ausscheidungsspiele aussortiert, z.B. mussten sie Äxte werfen oder um die Wette Kühe melken.

Wer verlor, musste "Die Farm" verlassen. Jeder Kandidat/jede Kandidatin kassierte eine Wochenpauschale, solange er/sie teilnahm. Dem Sieger der Show winkte ein vertraglich fixierter "Projektgewinn".

Dass er für Gewinn und Wochenpauschalen Steuern zahlen sollte, sah der Sieger - nennen wir ihn Max - überhaupt nicht ein: Gewinne aus Glücksspielen seien doch generell nicht zu versteuern, argumentierte Max. Und dazu zählten auch seine Einnahmen bei der Fernsehshow. Die Resultate der Ausscheidungsspiele auf "Der Farm" hingen doch letztlich vom Zufall ab.

Zuviel der Bescheidenheit, urteilte das Finanzgericht Münster, und wies die Klage des Siegers gegen den Steuerbescheid ab (4 K 1215/12 E). Der Projektgewinn sei alles andere als ein Gewinn im Glücksspiel.

Die Teilnehmer der Fernsehshow müssten in den Ausscheidungsspielen Geschicklichkeit und Wissen unter Beweis stellen: Geschick im Umgang mit Tieren und allen möglichen Schwierigkeiten auf einem verlassenen Hof ohne Annehmlichkeiten des modernen Lebens. Der Sieger habe sich daher keineswegs nur zufällig gegen die anderen Kandidaten durchgesetzt.

Also müsse Max Gewinn und Wochenpauschalen versteuern. Die Einnahmen habe er als Gegenleistung für seine Teilnahme an der Show erhalten, für die ständige Anwesenheit im Bauernhaus und dafür, dass er dem Fernsehsender die Verwertungsrechte am Bild- und Tonmaterial überließ.