"TV-total" klingelte Leute aus dem Schlaf ...

Privatsender muss Werbeeinnahmen durch rechts- widriges Programm herausrücken

onlineurteile.de - Vor einigen Jahren behelligte der Fernsehsender ProSieben die Zuschauer in der Sendung "TV-total" mit "Bimmel-Bingo". Das Niveau der Beiträge wurde dem viel versprechenden Titel durchaus gerecht: Ein Kamerateam klingelte nachts unangekündigt an Haustüren von Einfamilienhäusern und weckte die Bewohner. Anschließend versuchten die Fernsehleute, die "Schlafmützen" durch die Aussicht auf einen Geldgewinn zum Mitmachen an der Sendung zu bewegen.

Dabei wurde jedes Mal das Klingelschild des Hauses mit dem Familiennamen gezeigt und die Bewohner in Schlafanzügen vorgeführt. In mindestens zwei Beiträgen war unverkennbar, dass diese die Filmaufnahmen ablehnten: Sie schlugen die Haustür zu, ließen Jalousien herunter und drohten dem Kamerateam mit der Polizei.

Von der Landesmedienanstalt Berlin-Brandenburg wurde der Privatsender gerügt, weil die Beiträge das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Betroffenen und ihr Recht am eigenen Bild verletzten. Darüber hinaus forderte die Landesmedienanstalt - gestützt auf Bestimmungen des Medienstaatsvertrags - vom Fernsehsender die Werbeeinnahmen, die er durch "Bimmel-Bingo" erzielt hatte.

Der hielt die Forderung für unzulässig, wurde jedoch vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eines Besseren belehrt (11 B 35.08). Um zu verhindern, dass jemand aus rechtswidrigen Handlungen wirtschaftliche Vorteile zieht, dürfe der Landesgesetzgeber einschlägige Regelungen schaffen. Das entspreche einem allgemeinen Grundsatz der Rechtsordnung. In Bezug auf Rundfunk und Fernsehen sei dies im Medienstaatsvertrag geregelt. ProSieben müsse über Werbeentgelte im Zusammenhang mit "Bimmel-Bingo" Auskunft erteilen und diese an die Landesmedienanstalt abführen.