Über Geschmack lässt sich streiten ...
onlineurteile.de - Eine Münchnerin lag dem Vermieter schon lange mit ihrem Anliegen in den Ohren: Die Balkontüre und einige Fenster ihrer Wohnung seien total undicht, er müsse sie austauschen. Als er dann aber beschloss, die Renovierung durchzuführen, kam bei der Mieterin keine Freude auf. Denn der Vermieter wählte wärmegedämmte, weiße Kunststofffenster — und die Mieterin wollte unbedingt Fenster in "Eiche braun".
So sahen nämlich die alten Fenster aus. Eine radikale Umgestaltung ihrer Räume müsse sie sich nicht bieten lassen, meinte die Mieterin, der Vermieter übergehe rücksichtslos ihre ästhetischen Vorstellungen. Nicht einmal das Kompromissangebot des Vermieters, man könnte ja die verbleibenden Fenster auch weiß anstreichen, damit alles einheitlich aussehe, konnte die Frau versöhnen: Jetzt verweigerte sie den Fenstertausch.
Mit Erfolg klagte der Vermieter auf Zustimmung zum Einbau weißer Fenster: Die Mieterin müsse ihn dulden, urteilte das Amtsgericht München (473 C 25342/12). Wie sie selbst am besten wisse, sei der Fenstertausch dringend erforderlich, weil einige Fenster undicht seien. Bei der Wahl neuer Fenster habe der Vermieter einen Entscheidungsspielraum. Wenn er weiße Kunststofffenster statt brauner Holzfenster einbauen wolle, sei dies nicht zu beanstanden.
Aus dem Mietvertrag ergebe sich jedenfalls kein Anspruch der Mieterin darauf, dass die Fensterrahmen für immer und ewig die Farbe "Eiche braun" haben müssten. Auch wenn sie dem Geschmack der Mieterin nicht entspreche, sei eine geringfügige optische Veränderung durchaus zumutbar. Natürlich sei die Kombination von Fensterrahmen in unterschiedlichen Farben nicht besonders schön. Aber wenn ihr dieses Gemisch missfalle, hätte die Mieterin eben das Angebot des Vermieters annehmen sollen, die alten Rahmen weiß zu streichen.