Über Grasbetonstein gefallen

Fußgängerin verklagt die Stadt auf Schadenersatz

onlineurteile.de - Das tägliche Leben ist voller Gefahren, auch für Fußgänger. Eine Frau war auf dem Weg zu ihrem Auto, das sie auf der gegenüberliegenden Straßenseite abgestellt hatte. Beim Überqueren eines Grünstreifens zwischen Gehweg und Straße, der mit Betonsteinen gepflastert war, stürzte sie über so einen "Rasengitterstein". Er ragte etwa vier Zentimeter über die Oberfläche heraus. Die Frau verletzte sich und warf später der Stadt vor, sich nicht um die Gefahrenquelle gekümmert zu haben. Sie forderte 2.500 Euro Schmerzensgeld.

Aus dem Trostpflaster in Euro wurde aber nichts. Denn das Oberlandesgericht Saarbrücken fand, der Stadt sei kein Versäumnis vorzuwerfen (4 U 249/0452). Natürlich sei die Verkehrsbehörde verpflichtet, für einen sicheren Zustand der Straßen zu sorgen. Verkehrsteilnehmer könnten aber nicht "völlige Gefahrlosigkeit" erwarten, denn so ein Zustand sei mit zumutbaren Mitteln nicht zu erreichen. Nur diejenigen Gefahrenstellen müssten beseitigt oder mit Warnhinweisen versehen werden, die auch für einen aufmerksamen Verkehrsteilnehmer nicht erkennbar seien - auf die man sich also nicht oder nicht rechtzeitig einstellen könne.

Das treffe hier aber nicht zu: Ein aufmerksamer Fußgänger hätte ohne Weiteres rechtzeitig bemerken können, dass ein Gitterstein überstand. Er sei nicht mit Gras bewachsen, man könne ihn sehr gut sehen. Die Gitterstruktur der Steine zeichne sich klar ab, beinahe jeder einzelne Stein hebe sich deutlich im Raster ab. Fußgänger müssten aufpassen und mit Unebenheiten rechnen.