Überraschend Visumpflicht eingeführt
onlineurteile.de - Eine bulgarische Gruppe buchte bei einem deutschen Reiseveranstalter eine Gruppenreise nach Thailand (vom 3.1.-19.1.2003). Als die Reise gebucht wurde, im Oktober 2002, bestand für Bulgaren keine Visumpflicht in Thailand. Am 20. Dezember 2002 führte Thailand überraschend die Visumpflicht für Bulgaren ein. Von einem Bekannten wurde die Reisegruppe am 23. Dezember informiert - doch da war es schon zu spät, um Visa zu beschaffen. Denn die Ausstellung eines Visums dauert fast eine Woche und die zuständige Botschaft war von Weihnachten bis Neujahr geschlossen.
Daraufhin stornierte die Gruppe notgedrungen den Thailand-Urlaub und forderte vom Reiseveranstalter den Reisepreis zurück. Das Unternehmen zahlte allerdings nur einen Teilbetrag. Begründung: Wenn Einreisebestimmungen verschärft würden, stelle das "ein allgemeines Lebensrisiko" dar, dessen Folgen die Urlauber selbst zu tragen hätten. Dem widersprach das Oberlandesgericht Frankfurt und verurteilte den Reiseveranstalter, den Reisepreis zurückzuzahlen (16 U 49/04).
Hier gehe es keineswegs um irgendwelche Umstände auf Seiten der Reisenden (Krankheit etc.), die als "allgemeines Lebensrisiko" zu kennzeichnen wären. Weder die Entscheidung der thailändischen Behörden, noch die Weihnachtsferien der Botschaft hätten etwas mit persönlichen Verhältnissen der bulgarischen Reisegruppe zu tun. Die Einführung der Visumpflicht sei vielmehr als "höhere Gewalt" anzusehen, was die Kunden zur Kündigung des Reisevertrags berechtige. Unter "höherer Gewalt" seien nicht nur Kriege oder Naturkatastrophen zu verstehen. Dazu zählten auch unvorhersehbare behördliche Maßnahmen, die eine Reise undurchführbar machten.