Überschwemmung durch Waschmaschine
onlineurteile.de - Die sechs Jahre alte Maschine hatte kein Aqua-Stopp-System. Den Schlauch hatte der Mieter damals selbst montiert, nur mit einer Schelle auf die Zuleitung geschraubt. Den Wasserhahn ließ der Mann ständig geöffnet. Eines Tages rutschte der von der permanenten Vibration der Maschine mürbe gewordene Schlauch vom Hahnzapfen, als der Mieter gerade in der Arbeit war. Wasser verteilte sich in seiner Wohnung, durchnässte das Mauerwerk und die darunter liegende Wohnung.
Den Schaden zu beheben, kostete 6.000 Euro. Der Gebäudeversicherer des Hauseigentümers beglich die Handwerkerrechnung und forderte anschließend das Geld vom Mieter zurück. Der Mieter zahlte über die Nebenkosten anteilig die Versicherung mit: Das hat für Mieter den Vorteil, dass sie für Schäden nur haften, wenn sie diese absichtlich oder grob fahrlässig verursachen.
Im konkreten Fall bejahte das Oberlandesgericht Oldenburg grobe Fahrlässigkeit (3 U 6/04). Wenn ein Mieter eine Waschmaschine ohne Aqua-Stopp-System installiere und den Wasserhahn der Zuleitung sechs Jahre lang nicht schließe, müsse er jederzeit damit rechnen, dass sich der Anschluss wegen Materialermüdung löse. Daher hafte der Mieter für den Wasserschaden in voller Höhe.