Überstunden am "Schwarzen Brett" befohlen
onlineurteile.de - Ordnet ein Arbeitgeber per Aushang am "Schwarzen Brett" des Betriebs Überstunden am Samstag an und verlegt zudem den Arbeitsbeginn "bis auf weiteres" von 6.45 Uhr morgens auf 5.45 Uhr morgens, stellt es keinen Verstoß gegen die Arbeitspflicht dar, wenn ein Schweißer die Überstunden nicht ableistet — die aus diesem Grund ausgesprochene Abmahnung ist unzulässig;
wurde im Arbeitsvertrag keine Mehrarbeit vereinbart, müssen Arbeitnehmer nur während der regulären Arbeitszeit erscheinen (sie müssten nur in einer Notlage einspringen), denn der Arbeitgeber kann den Arbeitsvertrag nicht einseitig ändern.